Anmeldung Externer Prüfungsteilnehmer
Bitte melden Sie sich vorher telefonisch bei uns, damit wir mit Ihnen einen Anmeldetermin vereinbaren können.
MSA
Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule keinen mittleren Schulabschluss 24 erwerben können oder die keiner Schule angehören, können als andere Bewerberinnen und Bewerber die Abschlussprüfung an der Mittelschule ablegen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Zulassung bis einschließlich 1. Februar bei der Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 10 führt und in deren Einzugsbereich sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, beantragen. Die Bewerberinnnen und Bewerber müssen ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung in Bayern haben.
Neue Anmeldetermine MSA:
20. - 22.01.2025
9.00 bis 14.00 Uhr
Dem Antrag sind beizufügen
1.der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde in beglaubigter Abschrift,
2.ein Lebenslauf, der die Daten des Schulbesuchs enthalten muss,
3.das letzte Jahreszeugnis und gegebenenfalls eine Bescheinigung über den Schulbesuch der zuletzt besuchten Schule,
4.eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und mit welchem Erfolg die Bewerberin oder der Bewerber schon einmal an der besonderen Leistungsfeststellung teilgenommen hat oder ob sich die Bewerberin oder der Bewerber zur gleichen oder einer entsprechenden Prüfung bereits an einer anderen Stelle gemeldet hat,
5.eine Erklärung, in welchen Fächern die Bewerberin oder der Bewerber geprüft werden will, soweit Wahlmöglichkeiten gegeben sind,
6.eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin oder der Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet und welche Lehrbücher sie oder er benützt.
(vgl. MSO § 33)
QUALI
Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule keine besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses (Quali 24) der Mittelschule erwerben können oder die keiner Schule angehören, können als andere Bewerberinnen und Bewerber diese Prüfung ablegen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Zulassung bis einschließlich 1. März bei der Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 9 führt und in deren Einzugsbereich sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, beantragen.
Neue Anmeldetermine Quali:
24. - 26.02.2025
9.00 bis 14.00 Uhr
Dem Antrag sind beizufügen
1.der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde in beglaubigter Abschrift,
2.ein Lebenslauf, der die Daten des Schulbesuchs enthalten muss,
3.das letzte Jahreszeugnis und gegebenenfalls eine Bescheinigung über den Schulbesuch der zuletzt besuchten Schule,
4.eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und mit welchem Erfolg die Bewerberin oder der Bewerber schon einmal an der besonderen Leistungsfeststellung teilgenommen hat oder ob sich die Bewerberin oder der Bewerber zur gleichen oder einer entsprechenden Prüfung bereits an einer anderen Stelle gemeldet hat,
5.eine Erklärung, in welchen Fächern die Bewerberin oder der Bewerber geprüft werden will, soweit Wahlmöglichkeiten gegeben sind,
6.eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin oder der Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet und welche Lehrbücher sie oder er benützt.
(vgl. MSO § 28)
Dieser Abschluss wird an Schüler verliehen, die die Jahrgangsstufe 9 erfolgreich besucht haben.
Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind oder eine Praxisklasse besuchen, haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mit dem Bestehen einer Abschlussprüfung mit hoher Praxisorientierung zu erlangen.
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule:
Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist eine besondere Leistungsfeststellung, der sich Schüler in der 9.Jahrgangsstufe zusätzlich und freiwillig unterziehen können.
Die Schüler können in der 10.Jahrgangsstufe des Mittleren-Reife-Zugs einen mittleren Schulabschluss erwerben. Er verleiht u. a. die Berechtigung, weiterführende Schulen, z. B. die Fachoberschule, zu besuchen - und ist damit gegenüber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.
Weitere Infos: mittlerer Schulabschluss.pdf - Download
Der sogenannte „Quabi“ ist ein mittlerer Schulabschluss, den ehemalige Schüler der Mittelschule mit qualifizierendem Abschluss der Mittelschule und einem überdurchschnittlichen Berufsabschluss erhalten können. Er wird von der Mittelschule ausgestellt. Voraussetzungen sind ein Kammerzeugnis mit mind. Gesamtnote 3,0 und der Nachweis von mindestens ausreichenden Englischkenntnissen.